Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist von Unternehmern, die Waren von Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten liefern oder verbringen, grundsätzlich via FinanzOnline abzugeben. Die ZM stellt gleichsam eine zusätzliche Anforderung – neben allfälligen Umsatzsteuervoranmeldungen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen – dar. Anfang September 2009 wurde für innergemeinschaftliche Warenlieferungen nach dem 31.12.2009 die Abgabefrist für die ZM um zwei Wochen verkürzt. Nunmehr ist die ZM bis zum Ende des auf die Lieferung folgenden Monats abzugeben (Beispiel: innergemeinschaftliche Warenlieferung von Österreich nach Deutschland am 5.2.2010. Die ZM ist bis spätestens 31.3.2010 einzureichen.). Bisher und noch für bis Jahresende ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen war/ist die ZM bis zum 15. des auf das Kalendermonat der Lieferung zweitfolgenden Monats abzugeben. Bei verspäteter Einreichung droht ein Verspätungszuschlag, außerdem können im Extremfall Zwangsstrafen erfolgen.
Bild: © davros - Fotolia